Vorschriften IG Gewässer
Der Jeetzelkanal kann von allen IG-Mitgliedern vom Wehr Blütlingen bis zur Einmündung in die Elbe
Einschließlich des „Hitzacker See“ auf einer Strecke von ca. 40 km an beiden Ufern beangelt werden.
Papiere:
Fischereierlaubnisschein / Mitgliedsausweiß / Fangliste
Geräte:
Unterfangkescher, in geeigneter Größe. Benutzung eines Gaff ist nicht erlaubt.
Messer, Maßband und Hakenlöser.
Angelgeräte:
3 Handangeln mit je einem Haken, davon nur 1 Raubfischangel.
Senken auf Köderfische erlaubt.
Schonzeiten:
Hecht und Zander Bachforelle
Vom 01.01. bis zum 31.05. vom 15.10 bis 30.3.
Angeln mit Köderfisch und Kunstköder jeglicher Art, auf den jeweiligen Zielfisch, ist in der Schonzeit ist verboten.
Mindestmaße:
Raubfisch: Friedfisch:
Aal 45 cm Karpfen 40 cm
Hecht 50 cm Aaland 25 cm
Zander 50 cm Döbel 25 cm
Bachforelle 30 cm Schleie 30 cm
Wels 50 cm Güster 20 cm
Quappe 45 cm Brasse 20 cm
Barsch 25 cm Rotfeder 20 cm
Hechte über 100 cm, Zander über 80 cm und Karpfen über 60 cm müssen schonend zurückgesetzt werden.
Artenschutz:
Fische die dem Artenschutz unterliegen dürfen nicht gefangen werden.
Fangmengen:
Pro Tag dürfen nur 2 Raubfische entnommen werden.
Im Jahr: Hecht maximal 20 Stück, Karpfen und Zander maximal 10 Stück.
Sperrbereiche:
Angeln an Stauwehren ist 50m ober- und unterhalb nicht gestattet.
Angeln vom Boot aus ist verboten.
Das Ostufer des Hitzacker See ist in der Zeit vom 01.04. bis zum 16.07. gesperrt
Im Jeetzelkanal besteht z.Zt. Wathosenverbot vom Einlauf Elbe bis Eisenbahnbrücke Hitzacker.
In der Ortslage Hitzacker ist ein ganzjähriges, beidseitiges Angelverbot zwischen den Brücken K36 (Verbindungsstraße Hitzacker nach Wussegel) und der Drawehnertorstraßenbrücke eingerichtet.
Der Sportboothafen in Hitzacker ist in der Haupt-Bootsaison für alle Fischerei gesperrt.
Die Zufahrt von der Elbe und der Auslauf hinter der Brücke ist ganzjährig freigegeben.
Es ist Rücksicht auf ein- und auslaufende Boote zu nehmen. Angelleinen sind einzuholen !!
Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.