Vorschriften IG Gewässer

Vorschriften IG Gewässer

Der Jeetzelkanal kann von allen IG-Mitgliedern vom Wehr Blütlingen bis zur Einmündung in die Elbe

Einschließlich des „Hitzacker See“ auf einer Strecke von ca. 40 km an beiden Ufern beangelt werden.

Papiere:

Fischereierlaubnisschein / Mitgliedsausweiß / Fangliste

Geräte:

Unterfangkescher, in geeigneter Größe. Benutzung eines Gaff ist nicht erlaubt.

Messer, Maßband und Hakenlöser.

Angelgeräte:

3 Handangeln mit je einem Haken, davon nur 1 Raubfischangel.

Senken auf Köderfische erlaubt.

Schonzeiten:

   Hecht und Zander                                    Bachforelle 

Vom 01.01. bis zum 31.05.                         vom 15.10 bis 30.3.

Angeln mit Köderfisch und Kunstköder jeglicher Art, auf den jeweiligen Zielfisch, ist in der Schonzeit ist verboten.

Mindestmaße:

Raubfisch:                                                    Friedfisch:

Aal                  45 cm                                    Karpfen         40 cm

Hecht             50 cm                                    Aaland           25 cm

Zander           50 cm                                    Döbel             25 cm

Bachforelle   30 cm                                    Schleie           30 cm

Wels               50 cm                                    Güster            20 cm

Quappe          45 cm                                    Brasse            20 cm

Barsch            25 cm                                    Rotfeder        20 cm

Hechte über 100 cm, Zander über 80 cm und Karpfen über 60 cm müssen schonend zurückgesetzt werden.

Artenschutz:

Fische die dem Artenschutz unterliegen dürfen nicht gefangen werden.

Fangmengen:

Pro Tag dürfen nur 2 Raubfische entnommen werden.

Im Jahr: Hecht maximal 20 Stück, Karpfen und Zander maximal 10 Stück.

Sperrbereiche:

Angeln an Stauwehren ist 50m ober- und unterhalb nicht gestattet.

Angeln vom Boot aus ist verboten.

Das Ostufer des Hitzacker See ist in der Zeit vom 01.04. bis zum 16.07. gesperrt

Im Jeetzelkanal besteht z.Zt. Wathosenverbot vom Einlauf Elbe bis Eisenbahnbrücke Hitzacker.

In der Ortslage Hitzacker ist ein ganzjähriges, beidseitiges Angelverbot zwischen den Brücken K36 (Verbindungsstraße Hitzacker nach Wussegel) und der Drawehnertorstraßenbrücke eingerichtet.

Der Sportboothafen in Hitzacker ist in der Haupt-Bootsaison für alle Fischerei gesperrt.

Die Zufahrt von der Elbe und der Auslauf hinter der Brücke ist ganzjährig freigegeben.

Es ist Rücksicht auf ein- und auslaufende Boote zu nehmen. Angelleinen sind einzuholen !!

Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.